FAQ & Hilfe
Willkommen zu unseren häufig gestellten Fragen zur Fachkunde im Strahlenschutz. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen darüber, wer eine Fachkunde benötigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Aktualisierung erfolgt. Egal, ob Sie Betreiber einer Röntgeneinrichtung oder medizinisches Fachpersonal sind, unsere FAQs bieten klare Antworten und helfen Ihnen, alle gesetzlichen Vorgaben der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) zu erfüllen. Unsere behördlich anerkannten Kurse garantieren bundesweite Anerkennung und aktuelle Kenntnisse im Strahlenschutz.
Wer benötigt eine Fachkunde im Strahlenschutz?
Der Inhaber einer Genehmigung für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen oder der Betreiber einer Röntgeneinrichtung muss als Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, es sei denn (Regelfall), es werden ein oder mehrere Strahlenschutzbeauftragte (SSB), die die Fachkunde im Strahlenschutz besitzen, bestellt.
Nach StrlSchV bzw. StrlSchG gilt:
„Es dürfen nur Personen zu Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, bei denen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben, und die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen.“
Weiterhin wird die Fachkunde von allen Ärztinnen und Ärzten benötigt, die für die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen die so genannte „rechtfertigende Indikation“ stellen.
Benötigen alle Ärzte eine Fachkunde im Strahlenschutz?
Nein. Hier kommt es ganz auf die Gegebenheiten in Ihrer Einrichtung an.
Grundsätzlich lässt sich sagen, sobald Sie völlig eigenständig den gesamten Prozess der Röntgenbildgebung (Stellung der rechtfertigenden Indikation, technische Durchführung, Befundung) verantworten, benötigen Sie zwingend eine Fachkunde für Ihren Anwendungsbereich.
Überweisen Sie z.B. als Hausarzt oder Hausärztin lediglich Patienten zur radiologischen Abteilung, dann benötigen Sie selbst keine Fachkunde. Die rechtfertigende Indikation stellt hier der Radiologe.
In Krankenhäusern mit 24/7-Versorgung ist die Situation meist komplexer und muss im individuellen Fall betrachtet werden. So benötigen Sie zum Beispiel eine Fachkunde für Ihren Anwendungsbereich, wenn Sie intraoperative oder interventionelle Durchleuchtungen selbstständig durchführen möchten. Ebenso benötigen Sie eine Fachkunde, wenn Sie während des Bereitschaftsdienstes ohne Anwesenheit des Radiologen die rechtfertigende Indikation zum Röntgen stellen möchten.
Wer benötigt Kenntnisse im Strahlenschutz?
Kenntnisse im Strahlenschutz erwerben Ärztinnen und Ärzte, die sich am Anfang Ihrer Strahlenschutzausbildung befinden mit der Teilnahme an einem Kenntniskurs im Strahlenschutz und der Bescheinigung dieser Kenntnisse durch die jeweils zuständige Ärztekammer (Regelfall). Sobald die Kenntnisse im Strahlenschutz bescheinigt wurden, kann mit der Sachkundezeit begonnen werden. In dieser Phase soll praktische Erfahrung unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes gesammelt werden.
Auch für die technische Durchführung von Röntgenaufnahmen oder die Assistenz bei Durchleuchtungsuntersuchungen benötigen die jeweils berechtigten Personen (MFA, OTA, Gesundheits-und Krankenpflegepersonal) Kenntnisse im Strahlenschutz. Diesen Personen ist die technische Durchführung nur unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes erlaubt.
Was benötige ich, um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben?
Generell gilt, dass die Fachkunde im Strahlenschutz durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung (Sachkunde) und die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Strahlenschutzkursen erworben wird.
Genaueres ist in den jeweiligen Fachkunde-Richtlinien geregelt, je nachdem, ob Sie eine Fachkunde für den medizinischen oder technischen Bereich benötigen.
Wo muss ich meine Fachkunde beantragen?
In jedem Bundesland gibt es so genannte „zuständige Stellen“, die für die Erteilung der Fachkunde zuständig sind. Für Ärztinnen und Ärzte ist diese zuständige Stelle in der Regel die Ärztekammer.
Wann muss ich meine Fachkunde/Kenntnisse aktualisieren?
Sowohl Fachkunde als auch Kenntnisse müssen spätestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. Entscheidend ist entweder das Datum der erstmaligen Fachkunde-/Kenntnisbescheinigung oder im weiteren Verlauf das Datum des letzten Aktualisierungskurses. Dabei ist nicht das Jahr entscheidend, sondern der explizite Tag. Einige Bundesländer nehmen es hier sehr genau und Sie könnten bereits Probleme bekommen, wenn Sie die Frist nur um einen Tag überschritten haben. Daher sollten Sie versuchen, die Frist nicht zu überschreiten.
Was muss ich machen, wenn ich die 5-Jahres-Frist überschritten habe?
Bei Überschreitung der 5-Jahres-Frist nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland auf. Hier wird in Ihrem individuellen Fall entschieden, wie Fachkunde oder Kenntnisse aktualisiert werden müssen.
Gilt die vom Kursveranstalter ausgestellte Bescheinigung über die erfolgreiche Kursteilnahme bundesweit?
Ja, sofern es sich um behördlich anerkannte Kurse handelt. Unsere Kurse sind alle behördlich anerkannt und damit bundesweit gültig.
Sind Kursbescheinigungen unbegrenzt gültig?
Nein. Wenn innerhalb von 5 Jahren nach Absolvieren des bzw. der Kurse keine entsprechende Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Stelle beantragt wird, verlieren die Kursbescheinigungen ihre Gültigkeit.
Warum kann die Art der Druchführung des Strahlenschutzkurses bei den Anbietern unterschiedlich sein?
Strahlenschutzkurse müssen den Vorgaben der aktuell gültigen Fachkunderichtlinien entsprechen. Bei der Durchführung sind sowohl reine Präsenzkurse, als auch Blended-Learning-Formate und zum Teil auch reine Live-Online-Formate erlaubt. Die Kursanbieter können nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) selbst über ihr Angebot an Formaten entscheiden. Wichtig ist jedoch immer, dass der Kursanbieter den Strahlenschutzkurs bei der jeweils zuständigen Stelle hat genehmigen lassen, um eine bundesweite Anerkennung sicherzustellen.